Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen unklarer Angebotsinhalte
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen. Streitpunkt war die Auslegung des Leistungsverzeichnisses bezüglich der angebotenen Brückentypen und deren Neuwertigkeit. Die Kammer bemängelte, dass das Angebot der Beigeladenen nicht eindeutig war, da sie sowohl ein Leitfabrikat als auch „gleichwertig“ anbot, was zu Unsicherheiten bezüglich der tatsächlich zu liefernden Leistung führte. Die Zuschlagsentscheidung muss nach erneuter Wertung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erfolgen.
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