Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen widersprüchlicher Preisangaben zurück
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag eines Bieters zurückgewiesen. Der Bieter hatte in seinem Angebot widersprüchliche Preisangaben im Leistungsverzeichnis und im Angebotsvordruck gemacht. Die Kammer entschied, dass das Angebot aufgrund fehlender eindeutiger Preisangaben zu Recht von der Wertung ausgeschlossen wurde und eine Auslegung oder Nachforderung nicht zulässig war, da es sich um wesentliche Preisangaben handelte.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
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