VK 1 - 21/18 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 16.04.2018

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen intransparenter Vergabeunterlagen

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 165 GWB§ 134 GWB§ 182 GWB§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, im Vergabeverfahren „Briefdienstleistungen“ einen Zuschlag zu erteilen. Die Kammer begründet dies damit, dass die Vergabeunterlagen widersprüchlich und intransparent waren, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an die Konzepterstellung für das Bewertungskriterium B8. Die Antragstellerin hatte die Mindestpunktzahl in diesem Kriterium nicht erreicht, was zu ihrem Ausschluss führte. Die Kammer ordnete eine Rückversetzung des Verfahrens an, um die Unterlagen zu überarbeiten.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerBriefdienstleistungenTransparenzgebotVergabeunterlagenKonzepterstellungMindestpunktzahl

Vergaberecht-Begriffe

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