Vergabekammer lehnt Nachprüfungsantrag mangels Statthaftigkeit ab
Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Antragstellerin begehrte die Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Zuteilung einer Versorgungsnummer und A-Kodierung für ihre Produkte. Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag als unzulässig verworfen. Sie begründete dies damit, dass die Zuteilung einer Versorgungsnummer und die A-Kodierung keine Vorbereitungshandlungen für ein konkretes Vergabeverfahren darstellen, für die die Vergabekammer zuständig wäre. Ein Vergabeverfahren muss bereits begonnen haben, was hier nicht der Fall sei.
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