VK 1 - 22/21 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 17.02.2021

Vergabekammer lehnt Nachprüfungsantrag mangels Statthaftigkeit ab

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 122 GWB§ 169 GWB§ 155 GWB§ 156 GWB§ 48 SektVO§ 100 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin begehrte die Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Zuteilung einer Versorgungsnummer und A-Kodierung für ihre Produkte. Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag als unzulässig verworfen. Sie begründete dies damit, dass die Zuteilung einer Versorgungsnummer und die A-Kodierung keine Vorbereitungshandlungen für ein konkretes Vergabeverfahren darstellen, für die die Vergabekammer zuständig wäre. Ein Vergabeverfahren muss bereits begonnen haben, was hier nicht der Fall sei.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NachprüfungsantragStatthaftigkeitVergabekammerPräqualifikationZulassungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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