VK 1 - 23/18 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 18.04.2018

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen intransparenter Vergabeunterlagen

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 165 GWB§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, im Vergabeverfahren für Briefdienstleistungen einen Zuschlag zu erteilen. Die Kammer rügte einen Verstoß gegen den Transparenzgrundsatz, da die Anforderungen an die einzureichenden Konzepte unklar und widersprüchlich gewesen seien. Die Antragstellerin wurde wegen Nichterfüllung von Mindestpunktzahlen in einem Bewertungskriterium ausgeschlossen, obwohl die Anforderungen an das Konzept nicht eindeutig formuliert waren. Die Kammer ordnete eine Rückversetzung des Verfahrens und eine Überarbeitung der Vergabeunterlagen an.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

TransparenzgrundsatzVergabeunterlagenKonzeptbewertungMindestpunktzahlNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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