Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen intransparenter Vergabeunterlagen
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, im Vergabeverfahren für Briefdienstleistungen einen Zuschlag zu erteilen. Die Kammer rügte einen Verstoß gegen den Transparenzgrundsatz, da die Anforderungen an die einzureichenden Konzepte unklar und widersprüchlich gewesen seien. Die Antragstellerin wurde wegen Nichterfüllung von Mindestpunktzahlen in einem Bewertungskriterium ausgeschlossen, obwohl die Anforderungen an das Konzept nicht eindeutig formuliert waren. Die Kammer ordnete eine Rückversetzung des Verfahrens und eine Überarbeitung der Vergabeunterlagen an.
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