VK 1 - 25/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 12.04.2017

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zur Veräußerung von Geschäftsanteilen zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 165 GWB§ 47 VgV§ 167 GWB§ 160 GWB§ 97 GWB§ 123 GWB§ 56 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag bezüglich der Veräußerung von Geschäftsanteilen an der Toll Collect GmbH und des Abschlusses eines neuen Betreibervertrags zurückgewiesen. Streitpunkt war die Bewertung eines Referenzprojekts der Antragstellerin im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs. Die Vergabekammer entschied, dass das vorgelegte Referenzprojekt nicht die Definition eines Mautsystems im Sinne des Informationsmemorandums erfüllte, was zur Nichtberücksichtigung der Antragstellerin im weiteren Verfahren führte. Die Anträge der Beigeladenen auf Akteneinsicht wurden abgelehnt und die Kosten der Antragstellerin auferlegt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerToll Collect GmbHTeilnahmewettbewerbReferenzprojektMautsystemInformationsmemorandum

Vergaberecht-Begriffe

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