Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen intransparenter Kriterien
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, einen Zuschlag im Vergabeverfahren für Briefdienstleistungen zu erteilen. Die Kammer beanstandete Verstöße gegen den Transparenzgrundsatz, da die Anforderungen an die Konzepterstellung widersprüchlich und unklar gewesen seien. Die Antragsgegnerin wurde verpflichtet, das Verfahren zurückzuversetzen, die Vergabeunterlagen zu überarbeiten und den Bietern eine erneute Angebotsabgabe zu ermöglichen. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragsgegnerin und der Beigeladen auferlegt.
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Vergaberecht-Begriffe
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