VK 1 - 26/21 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 29.03.2021

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zur Personalkalkulation zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 165 GWB§ 160 GWB§ 134 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte die Bewertung ihres Angebots im Kriterium 'Arbeitsbedingungen/Personalkonzept'. Sie war der Ansicht, aufgrund der Angabe eines Faktors von 4,3 und der Kalkulation von 16 Mitarbeitern die Höchstpunktzahl erhalten zu müssen. Die Kammer entschied, dass die Antragsgegnerin die Bewertung mit 'überobligatorisch' korrekt vorgenommen hat, da die Antragstellerin keine Aussage darüber traf, ob die 16 Mitarbeiter als Vollzeitkräfte eingesetzt werden, was für die Erreichung eines Faktors über 4,3 notwendig gewesen wäre.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsantragPersonalkalkulationBewertungQualitätskriterienFaktor

Vergaberecht-Begriffe

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