VK 1 - 30/20 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 06.05.2020

Aufhebung von Ausschreibungen wegen Corona-Pandemie zulässig

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 63 VgV§ 8 VgV§ 165 GWB§ 160 GWB§ 97 GWB§ 179 GWB§ 134 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte die Aufhebung eines Vergabeverfahrens zur Durchführung einer Umschulungsmaßnahme wegen der Corona-Pandemie als rechtswidrig. Die Kammer entschied, dass die Aufhebung rechtmäßig war, da sich die Grundlage des Vergabeverfahrens durch die Pandemie wesentlich geändert habe und die Antragsgegnerin von der Vergabe Abstand nehmen durfte.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

AufhebungCorona-PandemieVergabeverfahrenVgVNachprüfungsantragSGB II

Vergaberecht-Begriffe

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