VK 1 - 31/18 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 07.05.2018

Nachprüfungsantrag gegen Open-House-Verfahren für Kontrastmittel zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 135 GWB§ 165 GWB§ 160 GWB§ 8 VgV§ 167 GWB§ 155 GWB§ 103 GWB§ 28 VgV§ 97 GWB§ 169 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen ein Open-House-Verfahren zur Beschaffung von Kontrastmitteln zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte unter anderem die Wahl des Verfahrensmodells, die Transparenz, die einheitliche Preisgestaltung und diskriminierende Vertragsbedingungen. Die Kammer wies den Antrag zurück und begründete dies mit der Natur des Verfahrens, das nicht als vergabepflichtiger Auftrag im Sinne des EU-Vergaberechts eingestuft wurde.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Open-House-VerfahrenKontrastmittelVergaberechtNachprüfungsantragTransparenzPreisgestaltung

Vergaberecht-Begriffe

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