Nachprüfungsantrag gegen Open-House-Verfahren für Kontrastmittel zurückgewiesen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen ein Open-House-Verfahren zur Beschaffung von Kontrastmitteln zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte unter anderem die Wahl des Verfahrensmodells, die Transparenz, die einheitliche Preisgestaltung und diskriminierende Vertragsbedingungen. Die Kammer wies den Antrag zurück und begründete dies mit der Natur des Verfahrens, das nicht als vergabepflichtiger Auftrag im Sinne des EU-Vergaberechts eingestuft wurde.
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Vergaberecht-Begriffe
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