VK 1 - 32/20 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 06.05.2020

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zur Aufhebung eines Vergabeverfahrens zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 63 VgV§ 8 VgV§ 165 GWB§ 160 GWB§ 97 GWB§ 179 GWB§ 134 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen, mit dem die Fortführung eines aufgehobenen Vergabeverfahrens und die Erteilung des Zuschlags an die Antragstellerin begehrt wurde. Die Kammer stellte fest, dass die Aufhebung des Vergabeverfahrens durch die Antragsgegnerin rechtmäßig erfolgte, da die Corona-Pandemie zu einer wesentlichen Änderung der Vergabegrundlage geführt hatte. Die Antragstellerin wurde zur Kostentragung verpflichtet.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Aufhebung VergabeverfahrenCorona-PandemieWesentliche Änderung der VergabegrundlageVgVNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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