VK 1 - 33/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 20.04.2017

Vergabekammer verwirft Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 169 GWB§ 166 GWB§ 165 GWB§ 160 GWB§ 107 GWB§ 182 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin verworfen. Die Antragstellerin rügte, dass die Ausschreibung aufgrund einer bevorstehenden Gesetzesänderung (AMVSG) rechtswidrig geworden sei und zur Aufhebung des Verfahrens führen müsse. Sie argumentierte zudem, dass die geplante Vertragsdauer durch die Gesetzesänderung unbestimmt werde und dies eine erneute Kalkulation der Angebote erfordere. Die Kammer lehnte auch den Antrag auf Akteneinsicht und den Antrag des Beigeladenen auf Vorabgestattung des Zuschlags ab.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NachprüfungsantragVergabeverfahrenGesetzesänderungAMVSGAufhebungAkteneinsicht

Vergaberecht-Begriffe

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