VK 1 - 34/20 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 28.05.2020

Vergabekammer verwirft Nachprüfungsantrag wegen fehlender Antragsbefugnis

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 160 GWB§ 117 GWB§ 107 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin rügte im Nachprüfungsverfahren die Vergabe von Instandhaltungsleistungen. Sie beanstandete unter anderem die nicht verhandelbaren Vertragsbedingungen, die geforderte Versicherung und die zeitliche Machbarkeit. Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag als unzulässig verworfen, da die Antragstellerin ihre Antragsbefugnis nicht schlüssig darlegen konnte. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NachprüfungsantragAntragsbefugnisVergabeverfahrenInstandhaltungsleistungenVertragsbedingungen

Vergaberecht-Begriffe

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