VK 1 - 34/21 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 10.06.2021

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zur Beschaffung von Sturmgewehren zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 124 GWB§ 31 VSVgV§ 125 GWB§ 22 VSVgV§ 160 GWB§ 123 GWB§ 126 GWB§ 165 GWB§ 147 GWB§ 56 VgV§ 24 VSVgV

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag der C.G. Haenel GmbH gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Vergabe von Sturmgewehren zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte unter anderem die Wertung der Angebote und einen beabsichtigten Ausschluss wegen Patentverletzungen. Die Kammer sah die Gründe für den Ausschluss als gegeben an und wies den Antrag als unbegründet zurück.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

SturmgewehreVergabekammerNachprüfungsantragPatentverletzungAusschluss

Vergaberecht-Begriffe

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