VK 1 - 35/18 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 02.05.2018

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen intransparenter Wertung zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 124 GWB§ 97 GWB§ 165 GWB§ 182 GWB§ 123 GWB§ 160 GWB§ 34 VSVgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Bieterin beanstandete die Intransparenz der Angebotswertung, insbesondere die Bewertung ihres Konzepts und die Punktevergabe für Qualitätskriterien. Die Kammer sah die Wertung jedoch als nachvollziehbar an und wies die Rügen bezüglich der Unklarheit der Vergabeunterlagen und der Bewertungsmethode zurück. Auch die Rüge bezüglich des Ausschlusses eines Mitbieters wurde abgewiesen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsantragIntransparenzAngebotswertungQualitätskriterienAusschlussgrund

Vergaberecht-Begriffe

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