Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen intransparenter Wertung zurück
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Bieterin beanstandete die Intransparenz der Angebotswertung, insbesondere die Bewertung ihres Konzepts und die Punktevergabe für Qualitätskriterien. Die Kammer sah die Wertung jedoch als nachvollziehbar an und wies die Rügen bezüglich der Unklarheit der Vergabeunterlagen und der Bewertungsmethode zurück. Auch die Rüge bezüglich des Ausschlusses eines Mitbieters wurde abgewiesen.
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