VK 1 - 35/19 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 12.07.2019

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhafter Prüfung von Angebotspreis und Konzept

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 60 VgV§ 134 GWB§ 124 GWB§ 128 GWB§ 160 GWB§ 97 GWB§ 126 GWB§ 182 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag zu erteilen. Zuvor hatte die Antragsgegnerin nach einer Rüge der Beigeladenen die Wertung eines Angebots korrigiert, wodurch dieses nunmehr als wirtschaftlichstes galt. Die Antragstellerin rügte daraufhin eine fehlerhafte Bewertung ihres Angebotskonzepts sowie eine mangelhafte Prüfung des Angebotspreises der Beigeladenen, insbesondere im Hinblick auf die Kalkulation von Personal- und Fahrtkosten sowie die Berücksichtigung von Urlaubs- und Krankheitsausfällen. Die Kammer gab der Antragstellerin teilweise Recht und wies die Antragsgegnerin an, die Prüfung des Angebotspreises unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer zu wiederholen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

AngebotspreisprüfungKonzeptbewertungNachprüfungsantragVergabekammerZuschlagsversagungSGB II

Vergaberecht-Begriffe

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