VK 1 - 39/18 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 14.05.2018

Nachprüfungsantrag wegen Interessenkonflikt bei Fulfillment-Dienstleistung zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 46 VgV§ 97 GWB§ 169 GWB§ 165 GWB§ 160 GWB§ 124 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück. Die Bieterin, ein Münz- und Medaillenhändler, sah sich durch die geforderte Eigenerklärung zu Interessenkonflikten benachteiligt. Die Vergabekammer entschied, dass die Antragsgegnerin die Eignung von Bietern, die potenziell in Interessenkonflikte geraten könnten, durch ein Maßnahmenkonzept widerlegbar gestalten durfte, was die Antragstellerin auch tat. Die Kammer sah keine Grundlage für die Beanstandungen der Antragstellerin.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

InteressenkonfliktFulfillment-DienstleistungEignungsprüfungMünzhandelVergabekammer des Bundes

Vergaberecht-Begriffe

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