VK 1 - 41/18 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 15.05.2018

Nachprüfungsantrag wegen CPAP-Geräte-Vergabe zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 160 GWB§ 161 GWB§ 165 GWB§ 103 GWB§ 107 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen die Vergabe von CPAP-Geräten zurückgewiesen. Die Antragstellerin hatte argumentiert, die Ausschreibung sei wegen ihres hohen Dienstleistungsanteils unzweckmäßig und verstoße gegen § 127 Abs. 1 S. 6 SGB V. Die Kammer folgte dieser Argumentation nicht und wies den Antrag als unbegründet zurück.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

CPAP-Geräte§ 127 SGB VZweckmäßigkeitVergabeverfahrenNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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