VK 1 - 47/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 01.06.2017

Nachprüfungsantrag wegen Interimsvergabe juristischer Beratungsleistungen verworfen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 169 GWB§ 3 VgV§ 106 GWB§ 135 GWB§ 14 VgV§ 103 GWB§ 3 GWB§ 168 GWB§ 165 GWB§ 167 GWB§ 130 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen den Abschluss eines Interimsvertrags über juristische Beratungsleistungen verworfen. Die Antragstellerin rügte die fehlende EU-weite Bekanntmachung und die unzureichende Auftragswertschätzung. Die Kammer sah den Interimsvertrag als eigenständige Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte an, da er zeitlich befristet sei und der Hauptauftrag separat vergeben werde.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Interimsvergabejuristische BeratungsleistungenAuftragswertschätzungEU-SchwellenwertNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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