Nachprüfungsantrag wegen Interimsvergabe juristischer Beratungsleistungen verworfen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen den Abschluss eines Interimsvertrags über juristische Beratungsleistungen verworfen. Die Antragstellerin rügte die fehlende EU-weite Bekanntmachung und die unzureichende Auftragswertschätzung. Die Kammer sah den Interimsvertrag als eigenständige Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte an, da er zeitlich befristet sei und der Hauptauftrag separat vergeben werde.
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