VK 1 - 47/18 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 15.06.2018

Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen angeblich unangemessen hohen Preises

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 165 GWB§ 167 GWB§ 160 GWB§ 97 GWB§ 179 GWB§ 163 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes stellte fest, dass die Aufhebung des Vergabeverfahrens die Antragstellerin in ihren Rechten verletzte. Die Antragsgegnerin hatte das Verfahren aufgehoben, da sie begründete Zweifel an der Angemessenheit des einzigen abgegebenen Angebots der Antragstellerin hatte und dieses als unangemessen hoch einstufte. Die Antragstellerin rügte dies und argumentierte, dass die Kostenschätzung der Antragsgegnerin fehlerhaft sei und die Marktpreise nicht widerspiegele.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Aufhebung Vergabeverfahrenunangemessen hoher PreisKostenschätzungMarktpreiseNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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