Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen angeblich unangemessen hohen Preises
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes stellte fest, dass die Aufhebung des Vergabeverfahrens die Antragstellerin in ihren Rechten verletzte. Die Antragsgegnerin hatte das Verfahren aufgehoben, da sie begründete Zweifel an der Angemessenheit des einzigen abgegebenen Angebots der Antragstellerin hatte und dieses als unangemessen hoch einstufte. Die Antragstellerin rügte dies und argumentierte, dass die Kostenschätzung der Antragsgegnerin fehlerhaft sei und die Marktpreise nicht widerspiegele.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten
AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.
Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →Verwandte Entscheidungen
- VK 2 - 78/23 — Nachprüfungsantrag wegen unvollständiger Preisaufgliederung zurückgewiesen
- VK 2 - 64/23 — Nachprüfungsantrag wegen Interimsvergabe verworfen
- VK 2 - 46/23 — Unwirksamkeit eines Bauvertrags wegen fehlender EU-weiter Ausschreibung
- VK 2 - 34/23 — Zuschlag auf Reisebürodienstleistungen untersagt wegen Datenschutzbedenken
- VK 2 - 36/23 — Nachprüfungsantrag wegen Händlernetz und Zuschlagskriterien zurückgewiesen