Vergabekammer verpflichtet Ausschluss eines Angebots rückgängig zu machen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag stattgegeben
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer hat entschieden, dass der Ausschluss eines Angebots durch die Antragsgegnerin rückgängig zu machen ist. Streitpunkt war die Angabe zweier unterschiedlicher Stundensätze (Partner und Associates) im ersten Angebot der Antragstellerin, was die Antragsgegnerin als unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen wertete. Die Kammer sah darin jedoch keine vergaberechtswidrige Änderung, da das Angebotsformular die Angabe mehrerer Preise ermöglichte und die Antragsgegnerin im Verfahren selbst widersprüchlich agierte. Das Angebot der Antragstellerin muss nun wieder in die Wertung aufgenommen werden.
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Vergaberecht-Begriffe
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