VK 1 - 5/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 28.02.2017

Vergabekammer verpflichtet Ausschluss eines Angebots rückgängig zu machen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag stattgegeben

Betroffene Normen

§ 57 VgV§ 56 VgV§ 134 GWB§ 165 GWB§ 167 GWB§ 103 GWB§ 106 GWB§ 160 GWB§ 41 VgV§ 119 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer hat entschieden, dass der Ausschluss eines Angebots durch die Antragsgegnerin rückgängig zu machen ist. Streitpunkt war die Angabe zweier unterschiedlicher Stundensätze (Partner und Associates) im ersten Angebot der Antragstellerin, was die Antragsgegnerin als unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen wertete. Die Kammer sah darin jedoch keine vergaberechtswidrige Änderung, da das Angebotsformular die Angabe mehrerer Preise ermöglichte und die Antragsgegnerin im Verfahren selbst widersprüchlich agierte. Das Angebot der Antragstellerin muss nun wieder in die Wertung aufgenommen werden.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

AngebotsprüfungStundensätzeVergabeunterlagenAusschlussVerhandlungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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