VK 1 - 5/19 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 11.03.2019

Nachprüfungsantrag wegen Fahrrinnenanpassung Elbe zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 160 GWB§ 165 GWB§ 182 GWB§ 7 VOB/A§ 167 GWB§ 134 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen die Vergabe von Nassbaggerarbeiten im Rahmen der Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe zurückgewiesen. Streitpunkt war die Vergabe von Los 2, bei dem das alleinige Zuschlagskriterium der Preis war. Die Kammer hat entschieden, dass der Nachprüfungsantrag unbegründet ist und die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu tragen hat.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

FahrrinnenanpassungNassbaggerarbeitenElbeVergabekammerNachprüfungsantragZuschlagskriterium

Vergaberecht-Begriffe

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