VK 1 - 54/20 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 13.08.2020

Vergabekammer verwirft Nachprüfungsantrag wegen fehlendem Nachweis der Leistungsfähigkeit

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 14 VgV§ 169 GWB§ 160 GWB§ 135 GWB§ 134 GWB§ 20 VgV§ 17 VgV§ 167 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin verworfen. Die Antragstellerin konnte nicht nachweisen, dass ihr angebotenes Selfie-Ident-Verfahren die geforderten technischen Spezifikationen der Antragsgegnerin, insbesondere zur Echtheitsprüfung von Ausweisdokumenten, erfüllt. Die Kammer sah die Darlegungen und vorgelegten Unterlagen als nicht ausreichend an, um die Konformität des Angebots zu belegen. Daher wurde der Nachprüfungsantrag als unbegründet zurückgewiesen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Selfie Ident-VerfahrenNachweis LeistungsfähigkeitEchtheitsprüfungVergabekammerNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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