VK 1 - 55/19 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 19.08.2019

Zuschlagserteilung untersagt: Angebot einer Beigeladenen muss neu geprüft werden

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 165 GWB§ 97 GWB§ 121 GWB§ 8 VgV§ 182 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen. Die Antragstellerin rügte, dass die Beigeladene statt der geforderten Fertignasszellen in Leichtbetonbauweise Stahlblechzellen angeboten habe. Die Kammer gab der Rüge teilweise statt und ordnete eine erneute Prüfung des Angebots der Beigeladenen unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer an. Im Übrigen wurde der Nachprüfungsantrag zurückgewiesen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

FertignasszellenLeichtbetonbauweiseGleichwertigkeitNachprüfungsantragVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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