VK 1 - 57/19 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 13.09.2019

Nachprüfungsantrag wegen BSI-Mindeststandard und Eignungsanforderungen zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 160 GWB§ 127 GWB§ 165 GWB§ 58 VgV§ 47 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen die Wertung ihres Angebots zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte, dass die Antragsgegnerin den BSI-Mindeststandard für Schnittstellenkontrollen nicht hinreichend geprüft habe und die Eignungsanforderungen intransparent und unangemessen seien. Die Kammer sah die Prüfpflicht der Antragsgegnerin als nicht verletzt an und wertete die Eignungsanforderungen als klar und eindeutig.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

SchnittstellenkontrolleBSI-MindeststandardEignungsanforderungenPrüfpflichtNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen