VK 1 - 61/18 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 30.07.2018

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen möglicher Interessenkonflikte

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 46 VgV§ 122 GWB§ 165 GWB§ 163 GWB§ 57 VgV§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, einen Zuschlag zu erteilen. Sie beanstandete, dass die Antragsgegnerin einen Bieter wegen eines potenziellen Interessenkonflikts ausgeschlossen hatte, obwohl die Neutralitätserklärung unklar formuliert war. Die Kammer ordnete eine Rückversetzung des Verfahrens vor Bekanntmachung an und trug die Kosten der Antragsgegnerin und der Beigeladenen auf.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

InteressenkonfliktNeutralitätserklärungAusschlussVergabeunterlagenVergabekammer

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