VK 1 - 67/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 31.07.2017

Unwirksamkeit eines Vertrags über eine automatische Trefferanzeige

Ergebnis: Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 135 GWB§ 103 GWB§ 1 VOB/A§ 106 GWB§ 33 VgV§ 160 GWB§ 57 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat festgestellt, dass ein abgeschlossener Vertrag über eine automatische Trefferanzeige (AuTA) für eine Schulschießanlage unwirksam ist. Die Kammer gab der Antragsgegnerin auf, bei fortbestehender Beschaffungsabsicht die Leistung neu auszuschreiben. Die Antragsgegnerin trage zudem die Kosten des Verfahrens.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergaberechtUnwirksamkeitAutomatische TrefferanzeigeSchulschießanlageNachprüfungsverfahrenVOB/A

Vergaberecht-Begriffe

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