Unwirksamkeit eines Vertrags über eine automatische Trefferanzeige
Ergebnis: Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
Betroffene Normen
§ 134 GWB§ 135 GWB§ 103 GWB§ 1 VOB/A§ 106 GWB§ 33 VgV§ 160 GWB§ 57 VgV
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat festgestellt, dass ein abgeschlossener Vertrag über eine automatische Trefferanzeige (AuTA) für eine Schulschießanlage unwirksam ist. Die Kammer gab der Antragsgegnerin auf, bei fortbestehender Beschaffungsabsicht die Leistung neu auszuschreiben. Die Antragsgegnerin trage zudem die Kosten des Verfahrens.
Schlagworte
VergaberechtUnwirksamkeitAutomatische TrefferanzeigeSchulschießanlageNachprüfungsverfahrenVOB/A
Vergaberecht-Begriffe
🔔
Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten
AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.
Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →Verwandte Entscheidungen
- VK 2 - 78/23 — Nachprüfungsantrag wegen unvollständiger Preisaufgliederung zurückgewiesen
- VK 2 - 64/23 — Nachprüfungsantrag wegen Interimsvergabe verworfen
- VK 2 - 46/23 — Unwirksamkeit eines Bauvertrags wegen fehlender EU-weiter Ausschreibung
- VK 2 - 34/23 — Zuschlag auf Reisebürodienstleistungen untersagt wegen Datenschutzbedenken
- VK 2 - 36/23 — Nachprüfungsantrag wegen Händlernetz und Zuschlagskriterien zurückgewiesen