Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen Zulassung von Nebenangeboten
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, im streitgegenständlichen Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilen. Die Kammer begründete dies damit, dass die Antragsgegnerin in den Vergabeunterlagen Nebenangebote zugelassen hatte, obwohl dies in der EU-Bekanntmachung nicht vorgesehen war. Diese nachträgliche Zulassung wurde als vergaberechtswidrig eingestuft, da sie nicht transparent und gleichbehandlungsfördernd erfolgte. Bei fortbestehender Beschaffungsabsicht muss das Verfahren zurückversetzt werden.
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Vergaberecht-Begriffe
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