VK 1 - 68/20 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 07.09.2020

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen Zulassung von Nebenangeboten

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 160 GWB§ 134 GWB§ 182 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, im streitgegenständlichen Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilen. Die Kammer begründete dies damit, dass die Antragsgegnerin in den Vergabeunterlagen Nebenangebote zugelassen hatte, obwohl dies in der EU-Bekanntmachung nicht vorgesehen war. Diese nachträgliche Zulassung wurde als vergaberechtswidrig eingestuft, da sie nicht transparent und gleichbehandlungsfördernd erfolgte. Bei fortbestehender Beschaffungsabsicht muss das Verfahren zurückversetzt werden.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NebenangeboteVergabeunterlagenEU-BekanntmachungGleichbehandlungTransparenzNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen