VK 1 - 69/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 01.08.2017

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zur Teilnahmefrist zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 20 VgV§ 17 VgV§ 47 VgV§ 160 GWB§ 97 GWB§ 165 GWB§ 182 GWB§ 15 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Bieterin rügte eine zu kurze Teilnahmefrist nach einer Änderung der Eignungsanforderungen für Arzneipflanzen-Referenzen. Die Kammer entschied, dass die Änderung keine wesentliche Änderung darstellte, die eine Fristverlängerung zwingend erforderlich gemacht hätte, und dass die Rüge verspätet erhoben wurde.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

TeilnahmefristEignungsanforderungenArzneipflanzen-ReferenzenVergabekammerNachprüfungsantragVgV

Vergaberecht-Begriffe

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