VK 1 - 69/18 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 15.08.2018

Vergabekammer verwirft Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 156 GWB§ 160 GWB§ 121 GWB§ 31 VgV§ 60 VgV§ 97 GWB§ 165 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin verworfen. Die Antragstellerin rügte, dass die Vergabe von Rahmenverträgen für Kontrastmittel unzulässig sei, da die zugrundeliegende Vereinbarung eine Substitution zugunsten des Ausschreibungsgewinners nicht erlaube. Die Kammer sah den Nachprüfungsantrag als unzulässig an, da die Antragstellerin die Zuständigkeit der Vergabekammer und ihre eigene Antragsbefugnis nicht ausreichend darlegen konnte.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsantragUnzulässigkeitKontrastmittelSubstitutionAntragsbefugnis

Vergaberecht-Begriffe

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