VK 1 - 7/19 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 12.03.2019

Nachprüfungsantrag wegen fehlender Angaben im Bauzeitenplan zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 121 GWB§ 8 VgV§ 10 VOB/A§ 165 GWB§ 182 GWB§ 160 GWB§ 122 GWB§ 167 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Streitig war, ob die Antragsgegnerin die Bieterin zu Recht wegen eines unzureichenden Bauzeitenplans von der Wertung ausgeschlossen hat. Die Kammer hat entschieden, dass die geforderten Angaben zum Bauzeitenplan und zur Bauausführung hinreichend bestimmt waren und die Bieterin diese nicht vollständig eingereicht hat. Daher war der Ausschluss rechtmäßig.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

BauzeitenplanAusschlussBieterfragenLeistungsbeschreibungVergabekammer

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