VK 1 - 75/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 14.08.2017

Aufhebung von Vergabeverfahren wegen Budgetüberschreitung und Neuausrichtung

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 165 GWB§ 182 GWB§ 97 GWB§ 179 GWB§ 163 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes stellte fest, dass die Aufhebung eines Vergabeverfahrens durch die Antragsgegnerin die Antragstellerin in ihren Rechten verletzte. Die Antragsgegnerin hatte das Verfahren aufgehoben, da alle Angebote die geschätzten Kosten und das Budget erheblich überschritten. Die Kammer wies den Nachprüfungsantrag im Übrigen zurück und teilte die Verfahrenskosten.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Aufhebung VergabeverfahrenBudgetüberschreitungKostenschätzungNachprüfungsantragVergabekammer des Bundes

Vergaberecht-Begriffe

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