VK 1 - 75/18 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 27.08.2018

Nachprüfungsantrag wegen fehlender Eignungsnachweise zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 124 GWB§ 122 GWB§ 51 SektVO§ 47 SektVO§ 111 GWB§ 160 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Bieterin hatte sich gegen ihren Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb gewehrt, da sie angeblich nicht willkürlich behandelt worden sei. Die Kammer stellte fest, dass die Bieterin trotz mehrfacher Nachforderung und Fristverlängerung nicht die geforderten Nachweise über ihre Eignung und die ihrer Nachunternehmer erbracht hatte. Insbesondere fehlten Belege über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Geschäftsjahren.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

EignungsnachweiseNachunternehmerTeilnahmewettbewerbNachforderungVergleichbare Leistungen

Vergaberecht-Begriffe

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