Vergabekammer erklärt Vertrag über Röntgenkleinwinkelstreuanlage für unwirksam
Ergebnis: Vertrag für unwirksam erklärt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat einen Vertrag über die Lieferung einer Röntgenkleinwinkelstreuanlage für unwirksam erklärt. Die Vergabestelle begründete die Direktvergabe mit patentrechtlichen Alleinstellungsmerkmalen des Bieters und der Nichterfüllbarkeit der Anforderungen durch andere Anbieter. Die Antragstellerin rügte die unzulässige Direktvergabe und legte dar, dass sie die Anforderungen ebenfalls erfüllen könne. Die Kammer gab der Antragstellerin Recht und stellte die Unwirksamkeit des Vertrages fest.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten
AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.
Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →Verwandte Entscheidungen
- VK 2 - 78/23 — Nachprüfungsantrag wegen unvollständiger Preisaufgliederung zurückgewiesen
- VK 2 - 64/23 — Nachprüfungsantrag wegen Interimsvergabe verworfen
- VK 2 - 46/23 — Unwirksamkeit eines Bauvertrags wegen fehlender EU-weiter Ausschreibung
- VK 2 - 34/23 — Zuschlag auf Reisebürodienstleistungen untersagt wegen Datenschutzbedenken
- VK 2 - 36/23 — Nachprüfungsantrag wegen Händlernetz und Zuschlagskriterien zurückgewiesen