VK 1 - 75/19 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 23.10.2019

Vergabekammer erklärt Vertrag über Röntgenkleinwinkelstreuanlage für unwirksam

Ergebnis: Vertrag für unwirksam erklärt

Betroffene Normen

§ 14 VgV§ 135 GWB§ 160 GWB§ 182 GWB§ 31 VgV§ 159 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Vertrag über die Lieferung einer Röntgenkleinwinkelstreuanlage für unwirksam erklärt. Die Vergabestelle begründete die Direktvergabe mit patentrechtlichen Alleinstellungsmerkmalen des Bieters und der Nichterfüllbarkeit der Anforderungen durch andere Anbieter. Die Antragstellerin rügte die unzulässige Direktvergabe und legte dar, dass sie die Anforderungen ebenfalls erfüllen könne. Die Kammer gab der Antragstellerin Recht und stellte die Unwirksamkeit des Vertrages fest.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

RöntgenkleinwinkelstreuanlageDirektvergabeUnwirksamkeitVergabekammerNachprüfungsverfahrenVgV

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen