VK 1 - 77/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 09.08.2017

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zur Cannabis-Vergabe zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 47 VgV§ 160 GWB§ 97 GWB§ 122 GWB§ 163 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin im Vergabeverfahren für Cannabis zu medizinischen Zwecken zurückgewiesen. Die Antragstellerin wurde zu Unrecht vom Verfahren ausgeschlossen, da sie die geforderten Referenzen nicht ausreichend nachweisen konnte. Insbesondere die vorgelegte "Memorandum of Understanding" mit einem "Service Provider" wurde als nicht ausreichend verbindlich eingestuft, um die Eignungsanforderungen zu erfüllen. Die Kammer entschied, dass die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Cannabismedizinische ZweckeReferenzenEignungsleiheTeilnahmewettbewerbVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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