Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zur Cannabis-Vergabe zurück
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin im Vergabeverfahren für Cannabis zu medizinischen Zwecken zurückgewiesen. Die Antragstellerin wurde zu Unrecht vom Verfahren ausgeschlossen, da sie die geforderten Referenzen nicht ausreichend nachweisen konnte. Insbesondere die vorgelegte "Memorandum of Understanding" mit einem "Service Provider" wurde als nicht ausreichend verbindlich eingestuft, um die Eignungsanforderungen zu erfüllen. Die Kammer entschied, dass die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
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