VK 1 - 83/18 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 21.09.2018

Vergabekammer verwirft Nachprüfungsantrag wegen fehlender Antragsbefugnis

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 160 GWB§ 156 GWB§ 97 GWB§ 161 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin verworfen. Die Antragstellerin rügte die Unzweckmäßigkeit einer Ausschreibung für CPAP-Geräte. Die Kammer begründete die Unzulässigkeit des Antrags primär mit der fehlenden Antragsbefugnis der Antragstellerin. Es wurde festgestellt, dass die Antragstellerin kein Interesse an dem ausgeschriebenen Auftrag hat, sondern dessen Verhinderung anstrebt, und sich nicht auf eine bieterschützende Norm berufen kann.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsantragAntragsbefugnisUnzweckmäßigkeitSGB VCPAP-Geräte

Vergaberecht-Begriffe

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