Vergabekammer verwirft Nachprüfungsantrag wegen fehlender Antragsbefugnis
Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin verworfen. Die Antragstellerin rügte die Unzweckmäßigkeit einer Ausschreibung für CPAP-Geräte. Die Kammer begründete die Unzulässigkeit des Antrags primär mit der fehlenden Antragsbefugnis der Antragstellerin. Es wurde festgestellt, dass die Antragstellerin kein Interesse an dem ausgeschriebenen Auftrag hat, sondern dessen Verhinderung anstrebt, und sich nicht auf eine bieterschützende Norm berufen kann.
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