Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen intransparenter Bewertung mündlicher Präsentationen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag zu erteilen. Die Kammer beanstandete, dass die Bewertung der mündlichen Präsentationen der Bieter nicht transparent und nachvollziehbar genug war. Die Antragstellerin hatte bemängelt, dass ihr die genauen Gründe für Punktabzüge bei ihrer Präsentation nicht mitgeteilt wurden und die Bewertung der mündlichen Vorträge als unzulässig angesehen. Die Kammer gab der Antragstellerin in Teilen Recht und wies den Nachprüfungsantrag im Übrigen zurück.
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