VK 1 - 83/19 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 22.11.2019

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen intransparenter Bewertung mündlicher Präsentationen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 17 VgV§ 9 VgV§ 134 GWB§ 53 VgV§ 62 VgV§ 127 GWB§ 160 GWB§ 119 GWB§ 58 VgV§ 182 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag zu erteilen. Die Kammer beanstandete, dass die Bewertung der mündlichen Präsentationen der Bieter nicht transparent und nachvollziehbar genug war. Die Antragstellerin hatte bemängelt, dass ihr die genauen Gründe für Punktabzüge bei ihrer Präsentation nicht mitgeteilt wurden und die Bewertung der mündlichen Vorträge als unzulässig angesehen. Die Kammer gab der Antragstellerin in Teilen Recht und wies den Nachprüfungsantrag im Übrigen zurück.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsverfahrenZuschlagserteilungmündliche PräsentationBewertungTransparenz

Vergaberecht-Begriffe

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