Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen intransparenter Angebotswertung
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, einen Zuschlag in einem Vergabeverfahren für Standardsoftware zu erteilen. Grund dafür ist eine fehlerhafte und intransparente Angebotswertung. Insbesondere das Kriterium 'Handhabung der Software' wurde beanstandet, da die Bewertung nicht nachvollziehbar war und eine praktische Teststellung als notwendig erachtet wurde. Die Kammer sah den Transparenzgrundsatz als verletzt an.
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