VK 1 - 84/20 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 11.11.2020

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen intransparenter Angebotswertung

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 165 GWB§ 160 GWB§ 97 GWB§ 8 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, einen Zuschlag in einem Vergabeverfahren für Standardsoftware zu erteilen. Grund dafür ist eine fehlerhafte und intransparente Angebotswertung. Insbesondere das Kriterium 'Handhabung der Software' wurde beanstandet, da die Bewertung nicht nachvollziehbar war und eine praktische Teststellung als notwendig erachtet wurde. Die Kammer sah den Transparenzgrundsatz als verletzt an.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

AngebotswertungTransparenzVergabekammerNachprüfungsverfahrenSoftwarevergabeKriterienkatalog

Vergaberecht-Begriffe

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