VK 1 - 84/21 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 23.08.2021

Nachprüfungsantrag wegen ermäßigtem Umsatzsteuersatz zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 122 GWB§ 165 GWB§ 160 GWB§ 97 GWB§ 134 GWB§ 60 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen die geplante Zuschlagserteilung an eine Werkstatt für behinderte Menschen zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte eine Wettbewerbsverzerrung durch die Anwendung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes durch die Beigeladene. Die Kammer sah jedoch keine Grundlage für die Annahme einer unzulässigen Wettbewerbsverzerrung oder einer fehlerhaften Prüfung durch die Vergabestelle.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Umsatzsteuerermäßigter SteuersatzWerkstatt für behinderte MenschenWettbewerbsverzerrungNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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