VK 1 - 86/14 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 05.11.2014

Zuschlag für Winterdienst unwirksam wegen fehlender Unterlagen

Ergebnis: Zuschlag unwirksam

Betroffene Normen

§ 2 VgV§ 107 GWB§ 8 VOL/A§ 16 VSVgV§ 128 GWB§ 110 GWB§ 57 GWB§ 114 GWB§ 101b GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat festgestellt, dass der Zuschlag für Winterdienstleistungen unwirksam ist, da dem Angebot des Beigeladenen wesentliche Unterlagen fehlten. Die Antragsgegnerin wurde aufgefordert, bei fortbestehender Beschaffungsabsicht die Leistung neu auszuschreiben. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragsgegnerin auferlegt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

WinterdienstNachprüfungsverfahrenfehlende UnterlagenUnwirksamkeit des ZuschlagsNeuausschreibung

Vergaberecht-Begriffe

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