Nachprüfungsantrag wegen Ergänzungsvereinbarung zu Schnellladeinfrastruktur zurückgewiesen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag gegen die geplante Ergänzungsvereinbarung zur Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur auf Rastanlagen zurückgewiesen. Die Antragstellerinnen rügten die Vergabe ohne EU-weite Ausschreibung und bestritten die Anwendbarkeit von § 132 GWB. Die Kammer sah die Voraussetzungen für die Nachprüfbarkeit als nicht gegeben an und wies den Antrag zurück.
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