VK 1 - 87/18 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 09.10.2018

Nachprüfungsantrag wegen Bürodrehstühlen zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 63 VgV§ 160 GWB§ 57 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück. Die Bieterin rügte, dass die ausgeschriebenen Anforderungen, insbesondere bezüglich Produktsicherheit und Piktogrammen, von keinem Bieter erfüllt werden könnten und die Antragsgegnerin diese nicht hätte fallen lassen dürfen. Die Kammer sah die Rügen als unbegründet an und bestätigte die Entscheidung der Antragsgegnerin, die Angebote der Beigeladenen zu prüfen und zu werten.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

BürodrehstühleNachprüfungsantragAusschlusskriterienProduktsicherheitGS-ZeichenPiktogramme

Vergaberecht-Begriffe

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