VK 1 - 89/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 20.09.2017

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhafter Wertung von Vermittlungserfolgen

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 58 VgV§ 65 VgV§ 127 GWB§ 42 VgV§ 160 GWB§ 124 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen zu erteilen. Die Antragstellerin rügte die Wertung ihrer bisherigen Vermittlungserfolge, da diese auf einer zu kurzen Betrachtungsdauer basiere und ihre noch laufende Maßnahme unangemessen benachteilige. Die Kammer gab der Rüge statt und wies die Antragsgegnerin an, das Verfahren unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer zurückzuversetzen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Berufsvorbereitende BildungsmaßnahmenWertungVermittlungserfolgeBetrachtungszeitraumNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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