VK 1 - 89/18 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 15.10.2018

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zur Angebotsfristverlängerung zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 20 VgV§ 15 VgV§ 57 VgV§ 160 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen, mit dem die Verlängerung einer Angebotsfrist gerügt wurde. Die Antragstellerin machte geltend, dass die Verlängerung ohne Rechtsgrundlage erfolgt sei und den Wettbewerb verzerre. Die Kammer entschied, dass die Verlängerung ermessensfehlerfrei war, um den Wettbewerb zu sichern, und dass die Antragstellerin keinen Schaden nachweisen konnte.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

AngebotsfristFristverlängerungVergabekammerNachprüfungsantragWettbewerbErmessen

Vergaberecht-Begriffe

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