VK 1 - 92/16 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 26.10.2016

Nachprüfungsantrag wegen verspäteter Angebotsabgabe zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 111 GWB§ 186 GWB§ 25 SektVO

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bietergemeinschaft zurückgewiesen. Die Bietergemeinschaft hatte ihr überarbeitetes Angebot nicht fristgerecht bis 10:00 Uhr eingereicht, sondern erst um 10:01 Uhr, wie durch einen Eingangsaufkleber belegt wurde. Die Kammer sah die Fristwahrung als nicht gegeben an, da der Zugang des Angebots nach dem System der Antragsgegnerin erst nach Ablauf der Frist erfolgte. Auch ein angeblicher Formfehler bezüglich der Unterschriften auf der Angebotstabelle wurde von der Kammer nicht als vergaberechtswidrig eingestuft.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

AngebotsfristZugangPosteingangsstelleelektronisches PostbuchBietergemeinschaftUnterschriften

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen