Ausschluss wegen angeblicher Schlechtleistungen im früheren Vertrag unwirksam
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen, die wegen angeblicher Schlechtleistungen im Rahmen eines früheren Vertrages von der Antragsgegnerin von der Vergabe ausgeschlossen worden war. Die Kammer sah die von der Antragsgegnerin vorgebrachten Mängel als nicht schwerwiegend genug an, um einen Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB zu rechtfertigen. Auch die vorgebrachten Verstöße gegen die Bewerbungsbedingungen wurden von der Kammer nicht als Ausschlussgrund gewertet.
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Vergaberecht-Begriffe
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