VK 2 - 86/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 18.09.2017

Ausschluss wegen angeblicher Schlechtleistungen im früheren Vertrag unwirksam

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 124 GWB§ 57 VgV§ 97 GWB§ 111 GWB§ 160 GWB§ 125 GWB§ 126 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen, die wegen angeblicher Schlechtleistungen im Rahmen eines früheren Vertrages von der Antragsgegnerin von der Vergabe ausgeschlossen worden war. Die Kammer sah die von der Antragsgegnerin vorgebrachten Mängel als nicht schwerwiegend genug an, um einen Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB zu rechtfertigen. Auch die vorgebrachten Verstöße gegen die Bewerbungsbedingungen wurden von der Kammer nicht als Ausschlussgrund gewertet.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

AusschlussSchlechtleistungenNachprüfungsantragVergabekammerGWBVertragsverletzung

Vergaberecht-Begriffe

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