VK 1 - 92/20 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 02.12.2020

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhafter Kriterien

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 127 GWB§ 55 SektVO§ 160 GWB§ 97 GWB§ 128 GWB§ 165 GWB§ 49 VgV§ 46 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Antragsgegnerinnen untersagt, im Rahmen der Vergabe von Rabattverträgen einen Zuschlag zu erteilen. Streitpunkt war das Zuschlagskriterium "geschlossene Lieferkette", das die Antragstellerin als vergaberechtswidrig und diskriminierend beanstandete. Die Kammer gab der Antragstellerin teilweise Recht und ordnete eine Zurückversetzung des Verfahrens an.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

RabattvertragZuschlagskriteriumgeschlossene LieferketteVergaberechtsverstoßVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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