VK 1 - 93/19 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 16.01.2020

Nachprüfungsantrag wegen unklarer Rabattabrechnung zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 156 GWB§ 160 GWB§ 97 GWB§ 165 GWB§ 182 GWB§ 168 GWB§ 121 GWB§ 31 VgV§ 21 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin rügte eine Benachteiligung im Vergabeverfahren für Rabattverträge, da sie als Inhaberin eines Anwendungspatents für einen Wirkstoff befürchtete, auch für die patentgeschützte Indikation Rabatte gewähren zu müssen. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück, da die Antragstellerin ihr Angebot nicht hinreichend kalkulieren konnte und die Unklarheit über den Umfang der Rabattpflicht nicht vergaberechtswidrig sei. Die Kammer sah keine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes oder des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

RabattvertragPatentIndikationKalkulationWettbewerbsgrundsatzGleichbehandlung

Vergaberecht-Begriffe

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