VK 1 - 94/16 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 16.11.2016

Nachprüfungsantrag wegen angeblich unzureichender Berücksichtigung von Kosten zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 127 GWB§ 56 VgV§ 160 GWB§ 58 VgV§ 128 GWB§ 97 GWB§ 134 GWB§ 165 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin rügte, dass die Antragsgegnerin bei der Wertung der Angebote nicht alle Kosten berücksichtigt habe, die ihr durch die Beauftragung der gewählten Variante entstünden. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück, da die Wertungskriterien gemäß den Vergabeunterlagen angewendet wurden und die Antragstellerin keine Benachteiligung darlegen konnte. Selbst bei Berücksichtigung der von der Antragstellerin angeführten Zusatzkosten wäre das Angebot der Beigeladenen das wirtschaftlichste gewesen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

WertungKostenZuschlagskriterienNachprüfungsantragVergabeunterlagen

Vergaberecht-Begriffe

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