VK 1 - 94/20 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 03.12.2020

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen diskriminierender Lieferkettenkriterien

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 127 GWB§ 97 GWB§ 55 SektVO§ 160 GWB§ 128 GWB§ 49 VgV§ 46 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, im streitgegenständlichen Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilen. Die Antragstellerin rügte, dass das Zuschlagskriterium einer "geschlossenen EU-Lieferkette" diskriminierend sei, da es Bieter benachteilige, deren Produktion außerhalb der EU, aber in GPA- oder Freihandelszonen-Staaten stattfinde. Die Kammer gab der Rüge statt und wies darauf hin, dass die Kriterien nicht sachlich gerechtfertigt und ungeeignet seien, die verfolgten Ziele wie Versorgungssicherheit oder Umweltschutz zu erreichen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerRabattverträgeZuschlagskriterienLieferketteGleichbehandlungsgrundsatzDiskriminierung

Vergaberecht-Begriffe

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