Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen diskriminierender Lieferkettenkriterien
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, im streitgegenständlichen Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilen. Die Antragstellerin rügte, dass das Zuschlagskriterium einer "geschlossenen EU-Lieferkette" diskriminierend sei, da es Bieter benachteilige, deren Produktion außerhalb der EU, aber in GPA- oder Freihandelszonen-Staaten stattfinde. Die Kammer gab der Rüge statt und wies darauf hin, dass die Kriterien nicht sachlich gerechtfertigt und ungeeignet seien, die verfolgten Ziele wie Versorgungssicherheit oder Umweltschutz zu erreichen.
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